Ganztag

Seit dem Schuljahr 2015/2016 nimmt die Wilhelm-Leuschner-Schule am Landesprogramm „Pakt für den Nachmittag“ teil. Land und Schulträger übernehmen gemeinsam die Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungsangebot. Die Ziele dieses Programmes sind mehr Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe, eine bessere Vereinbarung von Familie und Beruf sowie eine bessere individuelle Förderung.

 

Nach Unterrichtsende kommen die für den „Pakt“ angemeldeten Kinder in das Gebäude des Ganztages. Hier haben sie zunächst die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen einzunehmen oder ihre selbst mitgebrachte Verpflegung zu verzehren.

 

An fünf Tagen in der Woche essen jeweils ca. 150 Kinder in vier verschiedenen Schichten im Ganztagsangebot. Diese beginnen je nach Schulschluss um 11.30 Uhr, 12.15 Uhr, 13.00 Uhr oder 13.30 Uhr. Wie viele Kinder bzw. Klassen gemeinsam am Essen teilnehmen, ist abhängig vom jeweiligen Stundenplan. Während des Essenszeitraums haben die Schüler die Möglichkeit, den Vormittag im Klassenverband ausklingen zu lassen, zu essen und sich auszutauschen.  
Nach dem Essen bieten wir den Kindern Klassen- und jahrgangsübergreifende Möglichkeiten, um ihren individuellen Bedürfnissen nachzugehen. Hierzu stehen den Kindern eine freie Raum- und Beschäftigungswahl zur Verfügung. Beispielsweise haben sie die Möglichkeit, auf dem Schulhof frei zu spielen und die verschiedensten Spielgeräte und Fahrzeuge zu nutzen, in einem der drei Gruppenräume zu spielen, basteln und bauen oder unterschiedliche angeleitete Angebote wahrzunehmen.

Die Bücherei und verschiedene Differenzierungsräume bieten sich den Kindern als Rückzugsort zum spielen, lesen, bauen oder malen an. 

Auch die Gruppenräume, welche zunächst für das Mittagessen benötigt werden, sind nach dem Mittagessen für alle Kinder zugänglich. Dort werden Spiele gespielt, aber es kann ebenso gebastelt und gemalt werden. Die Kinder können sich zwischen allen Räumen selbstständig bewegen und die freien Spielangebote nutzen.

 

Ab 14.00 Uhr finden jeden Tag verschiedene AG Angebot statt, in welche sich die Kinder zum Anfang eines Schul(halb-)jahres einwählen können. Diese AG´s werden sowohl von Lehrern, pädagogischem Personal, ehrenamtlichen Mitarbeitern, aber auch von dem heimischen Sportverein (TSV) angeboten. Derzeit besteht unser Angebot aus 12 verschiedenen AG’s, in welche sich die Kinder für ein Halbjahr verbindlich anmelden können. Diese werden durch täglich wechselnde offene Angebote ergänzt, an denen die Kinder bedürfnisorientiert teilnehmen können. Der Förderunterricht erfolgt durch die Lehrkräfte. 

Wir bieten allen Schülern, die im Pakt für den Nachmittag an der Wilhelm- Leuschner- Schule angemeldet sind, die Chance, an drei Tagen in der Woche ab 14.00 Uhr das Lernbüro zu besuchen. Das Lernbüro wird von einer pädagogischen Fachkraft betreut und alle Schüler des Ganztags können hier an ihren Lernplänen und Aufgaben vom Schulvormittag weiterarbeiten. Durch diese Verzahnung der Unterrichtsarbeit wird die individuelle Förderung der Schüler sichergestellt.

 

Die Teilnahme am Pakt für den Nachmittag ist kostenpflichtig. Eltern können zwischen zwei verschiedenen Betreuungsmodellen wählen. Diese beinhalten jeweils eine Frühbetreuung von 07.30 Uhr bis 08.30 Uhr, 6 Wochen Betreuung in den Ferien sowie Öffnung an allen beweglichen Ferientagen und pädagogischen Tagen bis 15.30 Uhr bzw. 17.00 Uhr.
 
Modell A
Betreuung von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Kosten: 45 Euro pro Monat

 

Modell B            
Betreuung von 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Kosten: 60 Euro pro Monat

 

Das Mittagessen kann für fünf Tage hinzugebucht werden. Hierfür werden Kosten in Höhe von 59 Euro im Monat erhoben. Das Mittagessen ist nicht verpflichtend zu buchen. Eltern können ihre Kinder auch nur für ein Betreuungsmodell ohne Mittagessen anmelden.

Eine Anmeldung bzw. Kündigung sowohl zum Mittagessen als auch zum Ganztagsangebot ist nur über den Landkreis Gießen möglich. Verträge werden durch unser Sekretariat an den Landkreis weitergeleitet.

Vertragsbeginn, bzw. -ende nach einer Kündigung, ist immer der 01.08 bzw. 01.02. eines Jahres. Verträge und Kündigungen müssen zwei Monate im Voraus eingereicht werden.